2-jährige Berufsfachschule
Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in
(Praxisintegrierte Ausbildung)
Die Ausbildung führt zum Berufsabschluss nach Landesrecht mit der Bezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“ und zum Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife), der mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe verbunden sein kann.
Die Ausbildung dauert zwei Schuljahre und findet sowohl am Märkischen Berufskolleg als auch in der Kindertagesstätte statt.
In der Unterstufe findet an drei Tagen Unterricht in der Schule und an zwei Tagen die Ausbildung in der Einrichtung statt.
In der Oberstufe findet an zwei Tagen der Unterricht in der Schule und an drei Tagen die Ausbildung in der Einrichtung statt.
Das erfolgreiche Berufspraktikum ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung. Am Ende der Ausbildung steht die staatliche Abschlussprüfung mit zwei schriftlichen Prüfungen aus den beruflichen Handlungsfeldern und eventuell einer mündlichen Prüfung.
In die zweijährige Berufsfachschule wird aufgenommen, wer mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (oder einen gleichwertigen Abschluss) erworben und die zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt, sowie einen Ausbildungsvertrag einer Kindertagesstätte hat.
Die Anmeldung am Märkischen Berufskolleg erfolgt über die Plattform schüler-online.
Alle Informationen zur Anmeldung und die Anmeldezeiträume finden Sie für jedes Schuljahr unter dem Menüpunkt Service/Anmeldung.
Klicken Sie auf das Logo um sich über das schüler-online-Portal anzumelden.
- Anmeldeformular (Ausdruck der Online-Anmeldung)
- Lebenslauf
- letztes Zeugnis in Fotokopie
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
- Ausbildungsvertrag in einer Kindertagesstätte
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- Deutsch / Kommunikation
- Religionslehre
- Politik / Gesellschaftslehre
- Sport / Gesundheitsförderung
- Sozialpädagogik
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
Hier erhalten die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit Zusatz- oder Förderangebote wahrzunehmen.
Die Ausbildung enthält fachpraktische Anteile in den Fächern Sozialpädagogik, Gesundheitsförderung und Pflege sowie Arbeitsorganisation und Recht. Die Inhalte werden mit der praktischen Ausbildung in der Kindertagesstätte verzahnt.
- Mit dem Abschluss können Sie in Kindertageseinrichtungen arbeiten oder Sie unterstützen Eltern bei der Erziehung, bei hauswirtschaftlichen und pflegerischen Tätigkeiten, bei der Freizeitgestaltung und der Betreuung von Kindern im Urlaub oder Zuhause oder Sie arbeiten selbstständig in Kooperation mit dem Jugendamt als Tagespflegeperson.
- Im Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) ist ein eingeschränkter Einsatz für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger in Kindertagesstätten vorgesehen, deshalb empfehlen wir die Weiterqualifizierung nach Ende der Ausbildung.
Somit bietet sich eine schulische Weiterbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik oder in der Fachschule für Heilerziehungspflege an, denn mit dem Erwerb des Berufsabschlusses und der Fachoberschulreife werden die Aufnahmebedingungen erfüllt.
Links/ Downloads
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