2-jährige Berufsfachschule
Staatlich geprüfte*r Kinderpfleger*in
(Vollzeit)
Das Ziel der beruflichen Ausbildung zur Kinderpflegerin bzw. zum Kinderpfleger ist die Befähigung zur unterstützenden Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie zur eigenverantwortlichen Arbeit in der Kindertagespflege.
Die Ausbildung führt zum Berufsabschluss nach Landesrecht und führt die Bezeichnung „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/Staatlich geprüfter Kinderpfleger“.
Außerdem ermöglicht die Ausbildung den Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 oder den mittlerer Schulabschluss (Fachoberschulreife). Es kann auch die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsvermerk) erworben werden (Deutsch/Kommunikation, Mathematik, Englisch mit mindestens guten Leistungen oder Deutsch/Kommunikation, Mathematik, Englisch und 3 weitere Fächern mit mindestens befriedigenden Leistungen).
Die Ausbildung dauert zwei Vollzeitschuljahre.
Das Berufspraktikum von 16 Wochen ist eine Voraussetzung für die Zulassung zur Berufsabschlussprüfung. Am Ende der Ausbildung steht die staatliche Abschlussprüfung mit zwei schriftlichen Prüfungen aus den beruflichen Handlungsfeldern und eventuell einer mündlichen Prüfung.
In die zweijährige Berufsfachschule wird aufgenommen, wer mindestens den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (oder einen gleichwertigen Abschluss) erworben und die zehnjährige Vollzeitschulpflicht erfüllt hat.
Die Anmeldung am Märkischen Berufskolleg erfolgt über die Plattform schüler-online.
Alle Informationen zur Anmeldung und die Anmeldezeiträume finden Sie für jedes Schuljahr unter dem Menüpunkt Service/Anmeldung.
Klicken Sie auf das Logo um sich über das schüler-online-Portal anzumelden.
- Anmeldeformular (Ausdruck der Online-Anmeldung)
- Lebenslauf
- letztes Zeugnis in Fotokopie
- erweitertes polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate)
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- Deutsch / Kommunikation
- Religionslehre
- Politik / Gesellschaftslehre
- Sport / Gesundheitsförderung
- Sozialpädagogik
- Gesundheitsförderung und Pflege
- Arbeitsorganisation und Recht
- Mathematik
- Englisch
Hier erhalten die Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit Zusatz- oder Förderangebote wahrzunehmen.
Die Ausbildung enthält fachpraktische Anteile in den Fächern Sozialpädagogik, Gesundheitsförderung und Pflege sowie Arbeitsorganisation und Recht. Die Inhalte werden mit der praktischen Ausbildung in der Kindertagesstätte verzahnt.
- Mit dem Abschluss können Sie in Kindertageseinrichtungen arbeiten oder Sie unterstützen Eltern bei der Erziehung, bei hauswirtschaftlichen und pflegerischen Tätigkeiten, bei der Freizeitgestaltung und der Betreuung von Kindern im Urlaub oder Zuhause oder Sie arbeiten selbstständig in Kooperation mit dem Jugendamt als Tagespflegeperson.
- Im Kinderbildungsgesetz NRW (KiBiz) ist ein eingeschränkter Einsatz für Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger in Kindertagesstätten vorgesehen, deshalb empfehlen wir die Weiterqualifizierung nach Ende der Ausbildung.
Somit bietet sich eine schulische Weiterbildung in der Fachschule für Sozialpädagogik oder in der Fachschule für Heilerziehungspflege an, denn mit dem Erwerb des Berufsabschlusses und der Fachoberschulreife werden die Aufnahmebedingungen erfüllt.
Links/ Downloads
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