Krankmeldung

Vorgehen bei einer Krankmeldung:

Regeln für das Fehlen in der Schule

  1. Bei mehrtägigem Fehlen ist die Schule telefonisch zu benachrichtigen.
  2. Sobald der/die Schüler*in wieder am Unterricht teilnimmt, wird dem Klassenlehrer ein ausgefülltes Entschuldigungsschreiben oder ein ärztliches Attest vorgelegt. Wird das Entschuldigungsschreiben oder das ärztliche Attest nicht innerhalb von drei Tagen unaufgefordert vorgelegt, werden die Fehltage als unentschuldigt vermerkt und die nicht erbrachten Unterrichtsleistungen mit ungenügend bewertet.
  3. Der versäumte Unterrichtsstoff ist nachzuarbeiten.
  4. Wird eine Klassenarbeit/Klausur aus gesundheitlichen Gründen versäumt, muss dieses Fehlen durch eine ärztliche Bescheinigung entschuldigt werden, um die Möglichkeit des Nachholens der Klassenarbeit/Klausur zu bekommen. Der Nachholtermin findet 14-tägig samstags statt (genaue Termine werden bekanntgegeben).
  5. Beurlaubungen vom Unterricht sind 2 Wochen vor dem Termin bei der*m Klassenlehrer*in schriftlich zu beantragen.
  6. Alle Entschuldigungen sind auf dem im Internet erhältlichen Entschuldigungsformular zu verfassen.
  7. Fehlt ein*e Schüler*in innerhalb von vier Wochen mehr als 20 Stunden unentschuldigt kann sie/er aus dem Bildungsgang ausgeschult werden.

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